Objekt

Leistungen

B. Besondere Leistungen der Verwaltung

Ein festes Entgelt (pauschale Verwaltergebühr gemäß Vertrag) setzt einen festen Leistungsumfang voraus.

Die Verwaltung ist bereit und in der Lage, zusätzliche Leistungen zu erbringen, um den Eigentümern eine umfassende Information und Werterhaltung für Ihren Grundbesitz zu bieten.

Außerdem kann es vorkommen, dass durch einzelne Miteigentümer, Dritte oder durch umfangreiche Instandsetzungen für die Gemeinschaft erheblicher Mehraufwand ausgelöst wird, der von den Vertragspartnern vorher nicht kalkulierbar ist.

Sofern kein tatsächliches Verschulden durch die Verwaltung besteht, werden diese besonderen Leistungen von der Verwaltung zu den z. Zt. gültigen Kostensätzen mit der Eigentümergemeinschaft abgerechnet und mit der Rechnungsstellung fällig. Diese Leistungen sind, soweit möglich und vereinbart, von der Gemeinschaft im Rahmen des Schadenersatzes bzw. nach Beschluss dem verursachenden Miteigentümer weiterzubelasten.

Wohnungseigentümerversammlung

  1. Niederschrift
    Jedem Wohnungseigentümer wird von der Eigentümerversammlung eine Kopie der Beschlüsse ohne besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse zugestellt.
    Ohne Berechnung
     
  2. Weitere Eigentümerversammlungen
    Weitere, zusätzliche Versammlungen über die ordentliche Jahresversammlung hinaus sind vergütungspflichtig.
    Je Versammlung
     
  3. Wohnungseigentümer und Beirat
    Von wichtigem Schriftverkehr erhält der Verwaltungsbeirat Kopien, damit er immer über die aktuellen Belange der Gemeinschaft informiert ist und seine Stellungnahme dazu abgeben kann (Beiratskopien).
    Je Kopie
     
  4. Eigentumswechsel
    Bearbeitung von Eigentümerwechseln (z. B. Information des Erwerbers, Ändern der Stammdaten, Auskünfte/Einsicht in die Unterlagen usw.) und - falls erforderlich - Verkaufszustimmung gemäß § 12 WEG vor dem Notar.
    Je Wechsel
     
  5. Instandhaltung und Instandsetzung
    Instandhaltungsplanung
    Aufstellen eines Instandsetzungsplanes zur Bedarfsermittlung der Instandhaltungsrückstellungen für Instandsetzungen unter Angabe der Schätzkosten für 5 Jahre
    Nach Aufwand
     
  6. Weitere Ortstermine an der Wohnanlage
    (soweit sie nicht von der Verwaltung im Rahmen der aufgeführten Grundleistung veranlasst wurden)
    Nach Aufwand
     
  7. Aufwändige Instandsetzungen
    Mitwirkung bei aufwendigen Instandhaltungen und Instandsetzungen über die in der Grundleistung vereinbarte Höhe hinaus.
    In % der Bausumme
     
  8. Versicherungsschäden im Sondereigentum
    Mitwirkung bei der Schadenssuche, -Beseitigung und -Abwicklung von ggf. versicherten Instandsetzungen im Sondereigentum.
    In % der Schadenssumme
     
  9. Kaufmännische Verwaltung
    Keine Lastschriftteilnahme
    Bei dem vorgenannten pauschalen Verwalterentgelt wird die Teilnahme am Lastschriftverfahren vorausgesetzt. Mehraufwand zu Lasten des Verursachers.
    Je Einzelbuchung
     
  10. Mahnungen und Abmahnungen
    Mahnungen und Abmahnungen an säumige bzw. verantwortliche Miteigentümer
    Je Mahnung
     
  11. Sonderumlagen
    Ermittlung der Gesamt-/Einzelumlage, Nachricht an die Eigentümer, Einzug, Einzelbuchung, Geldverwaltung und Abrechnung mit den Eigentümern
    Je Sonder-/Teileigentum
     
  12. Lohnabrechnung
    Lohn- und Lohnnebenkostenabrechnungen für haupt- und nebenamtliche Mitarbeiter der Gemeinschaft je Monat und Mitarbeiter
    Kosten des Steuerberaters bzw. je Abrechnung
     
  13. Rechtliche Verwaltung
    Gerichtsverfahren
    Bearbeitung von Gerichtsverfahren wie z. B. Hausgeldklagen, Beschlussanfechtungen etc. Über die Anträge und Ergebnisse der Verfahren (außer Hausgeldklagen) werden die Eigentümer in Kurzform durch Rundschreiben informiert
    Nach Aufwand
     
  14. Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerungen
    Bearbeiten und Information der Eigentümer, Überwachung, ggf. Teilnahme an den Versteigerungs-/Verteilungsterminen zur Interessenwahrung der Eigentümergemeinschaft
    Nach Aufwand

    Allgemeines

  15. Kopien
    Kopien einschließlich daraus entstehende Lohnkosten
    Je DIN A4-Seite
     
  16. Ersatzvornahme
    Ersatzvornahmen bei abgemahntem Leistungsrückstand einzelner Miteigentümer und Beschaffung fehlender Unterlagen
    Nach Aufwand
     
  17. Aufwand für zusätzliche Arbeiten
    Leistungen, die nicht in den Teilen A) Grund- oder B) Besondere Leistungen dieses Vertrages aufgeführt sind oder die durch nachträgliche gesetzliche Änderungen entstehen, werden nach Aufwand abgerechnet.

Aufwand zur Zeit:
Personal:
a) Geschäftsführer / Stellvertreterje Stunde60,00 €
b) Sachbearbeiterje Stunde39,00 €
Diese Preisbasis für besondere Leistungen (zuzügl. MWSt. in jeweils gesetzlicher Höhe) ist auf dem Stand vom 01.01.2012.

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